[Ausfertigungsdatum:
22. Juli 1997; Stand: Zuletzt geändert
durch Art. 1 und 4 Abs. 1 G v. 14.12.2001 I 3721; Umsetzung
der EGRL 31/2000 (CELEX Nr: 300L0031) vgl. G v. 14.12.2001 I
3721]
Der
Bundestag hat am 14. Dezember 2001 das Gesetz über rechtliche
Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr
(Elektronischer Geschäftsverkehr-Gesetz - EGG) beschlossen
und am 21. Dezember 2001 in Kraft gesetzt.
Geändert und an europäisches Recht angepasst wurde
insbesondere das Teledienstegesetz (TDG) vom 22.07.1997. Dieses
Gesetz regelt die Informationspflichten für Anbieter von
Teledienstleistungen, wozu das Gesetz schon die bloße
Präsentation von Dienstleistungen im Internet zählt.
Seit dem 01.01. 2002 ist ein neues Teledienstegesetz (insbesondere
§6 Nr. 5a-c TDG) in Kraft, dass verändert und an das
europäische Recht angepasst wurde. Es regelt Informationspflichten
für Anbieter von Teledienstleistungen, zu denen auch die
bloße Präsentation von Dienstleistungen im Internet
zählt.
Zur
Erfüllung der Informationspflicht werden folgende Angaben
hinterlegt:
Administrator:
Rainer Timm
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