[Ausfertigungsdatum: 22. Juli 1997; Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 und 4 Abs. 1 G v. 14.12.2001 I 3721; Umsetzung der EGRL 31/2000 (CELEX Nr: 300L0031) vgl. G v. 14.12.2001 I 3721]

Der Bundestag hat am 14. Dezember 2001 das Gesetz über rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr (Elektronischer Geschäftsverkehr-Gesetz - EGG) beschlossen und am 21. Dezember 2001 in Kraft gesetzt.
Geändert und an europäisches Recht angepasst wurde insbesondere das Teledienstegesetz (TDG) vom 22.07.1997. Dieses Gesetz regelt die Informationspflichten für Anbieter von Teledienstleistungen, wozu das Gesetz schon die bloße Präsentation von Dienstleistungen im Internet zählt.
Seit dem 01.01. 2002 ist ein neues Teledienstegesetz (insbesondere §6 Nr. 5a-c TDG) in Kraft, dass verändert und an das europäische Recht angepasst wurde. Es regelt Informationspflichten für Anbieter von Teledienstleistungen, zu denen auch die bloße Präsentation von Dienstleistungen im Internet zählt.

Zur Erfüllung der Informationspflicht werden folgende Angaben hinterlegt:

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